Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige auf 35 Franken festgesetzt. Dies entspricht dem Vorschlag, der am 10. Oktober 2023 bei den Gesundheitsnetzwerken in die Vernehmlassung gegeben wurde und auf breite Zustimmung stiess. Die Erhöhung der Pauschalentschädigung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Umsetzung dieser Entscheidung wird in den Gesundheitsnetzen von den Distrikten, Gemeindeverbänden abhängen.
Link zur Pressemitteilung vom 20.12.2023, der Gesundheits- und Sozialdirektion des Kantons.