Möglicherweisehat die betreute Person Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Das Ziel der EList die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-,Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Esgibt zwei Leistungsarten:
Voraussetzungen:
AHV/IV-Rentner,alle Anspruchsberechtigten einer Hilflosenentschädigung der IV wie auch alleAnspruchsberechtigten von einem Taggeld der IV ohne Unterbruch währendmindestens 6 Monaten, die im Kanton Freiburg Wohnsitz haben, sind zum Bezug vonErgänzungsleistungen berechtigt, wenn ihre anerkannten Ausgaben dieanrechenbaren Einnahmen übersteigen. Für Personen ausländischer Nationalitätmüssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.
Auskünfte und Antrag:
Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV geltend machen will,muss sich schriftlich beim Gemeindebüro seiner Wohngemeinde melden. Nachdem dieGemeindeverwaltung den Antrag geprüft und nötigenfalls ergänzt hat, leitet sieihn an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg weiter. Ergänzungsleistungen zurAHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Siesind jedoch ein rechtlicher Anspruch (und keine Fürsorge). Ihre Zuerkennungwird in jedem Fall abhängig gemacht von Einkommens-/Vermögenslage derAntragsteller (d.h. der pflegebedürftigen Person).
Das Formular und weitere Informationen finden SIe hier.
Bei Fragen kann man sich an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg richten:Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
Postfach 176
1762 Givisiez
T 026 426 70 00 (Mo - Fr von 08.00 bis 11.30 und von 14.00 bis 16.30)
avs@ecasfr.ch
www.caisseavsfr.ch