Leistungen der Krankenkassen

Klären Sie als Angehörige bei der Pflegeübernahme sorgfältigab, welche Versicherungen welche Leistungen übernehmen - für Ihr zu betreuendesFamilienmitglied sowie für Sie selbst!

Neben den Leistungen derGrundversicherung der betreuten Person übernimmt möglicherweise dieZusatzversicherung einen Teil der Haushilfeleistungen. Das kann für pflegendeAngehörige eine interessante Lösung sein, um sich bei der Arbeit unterstützenzu lassen.


Voraussetzungen:

Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für anerkanntestationäre und ambulante Pflege zu übernehmen. Voraussetzungen sind, dass dieGrund- und Behandlungspflege von professionellem Pflegepersonal durchgeführtwird. Leistungen pflegender Angehöriger werden grundsätzlich nicht übernommen. Inwiefernauch Haushilfeleistungen übernommen werden, ist abhängig von denZusatzversicherungen der pflegebedürftigen Person.

Lassen Sie sich für alles, was Ihre pflegebedürftige Personbenötigt (z.B. Spitex, Therapien, Beratung, Pflegehilfsmittel, Gehhilfen,Inkontinenzeinlagen etc.), eine ärztliche Verschreibung geben!


Auskünfte und Antrag
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Lassen Sie sich individuell von der Krankenkasse der zupflegenden Person beraten und befragen Sie sie gründlich zu den genanntenGrund- und Zusatzleistungen auf der Versicherungspolice. Meist sind Name undTelefonnummer des zuständigen Beraters auf der Versicherungspolice aufgeführt.

Bei Problemen mit der Krankenkasse können Sie sich an die Ombudsstelle Krankenversicherung wenden. Diese befasst sich mit praktischallen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassenauftreten können. Die Dienste der Ombudsstelle sind für die Ratsuchendenkostenlos. Sie kann Entscheide der Versicherer aber weder aufheben nochabändern, sondern nur Empfehlungen an Kassen oder Versicherte richten.

 

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