Sind die pflegenden Angehörigen noch nicht im AHV-Alter,können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der AHVBetreuungsgutschriften anrechnen lassen
Klären Sie als Angehörige bei der Pflegeübernahme sorgfältigab, welche Versicherungen welche Leistungen übernehmen - für Ihr zu betreuendesFamilienmitglied sowie für Sie selbst!
Das Ziel der EList die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-,Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Bei der Hilflosenentschädigung handelt es sich um Leistungender IV und der AHV. Sie kommt jenen Menschen zugute, die in den alltäglichenLebensverrichtungen wie Aufstehen, Absitzen, Abliegen, An- und Auskleiden,Essen, Körperpflege, Fortbewegung etc. ständig auf die Hilfe von Drittpersonenangewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen.
Unter bestimmten Bedingungen können verschiedene Hilfsmittel über die AHV oder die IV finanziert werden.
Wenndie pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht und zuHause lebt, kann sie zusätzlich einen Assistenzbeitrag beantragen.